Neue Vergütungsregelungen für Banken und Versicherungen in Kraft getreten
Am 27.7.2010 ist das "Gesetz über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen" in Kraft getreten. Damit gelten nunmehr strengere Vergütungsregeln in Banken und Versicherungen. Die Neuregelungen sollen unter anderem exzessive Bonuszahlungen an Bank- und Versicherungsangestellte verhindern.
Die Kernpunkte der Neuregelung im Überblick:
- Die neuen Regelungen sollen für eine angemessenere und transparentere Gestaltung der Vergütungssysteme sorgen. Banken und Versicherer sollen Belohnungen an einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung ausrichten und Misserfolge stärker sanktionieren.
- Das Bundesfinanzministerium wird die neuen Anforderungen in zwei begleitenden Rechtsverordnungen regeln. Diese betreffen unter anderem die Ausgestaltung und Überwachung der Vergütungssysteme, die Vergütungszusammensetzung und die Vergütungskriterien. Außerdem werden Banken und Versicherungen verpflichtet, ihre Vergütungssysteme offenzulegen.
- Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erhält stärkere Eingriffsrechte. Sie kann künftig unangemessen hohe Bonuszahlungen unterbinden, wenn es die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens verlangt.
Der Hintergrund:
Das Gesetz stellt eine Reaktion auf die Erfahrungen aus der weltweiten Finanzkrise dar. Die bisherige Vergütungspraxis hat nach Einschätzung der Bundesregierung dazu beigetragen, dass vor allem Banken zu hohe Risiken übernahmen. Das Belohnungssystem von Banken und Versicherungen war zudem vor allem an kurzfristigen Geschäftserfolgen ausgerichtet.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 12.8.2010, Quelle: Bundesregierung online