Jobcenter-Reform passiert den Bundesrat
Bund und Länder können Langzeitarbeitslose in den Jobcentern auch künftig gemeinsam betreuen. Der Bundesrat stimmte den dazu erforderlichen Gesetzes- und Grundgesetzänderungen am 9.7.2010 zu. Diese sollen 2011 in Kraft treten und auch die interne Organisation der Jobcenter sowie die Abstimmungswege zwischen Bund, Ländern und Kommunen regeln. Zudem geht es um Aufsichts- und Finanzierungsfragen sowie das Auswahlverfahren für die Optionskommunen.
Neuer Grundgesetzartikel
Nachdem das BVerfG die bislang ohne grundgesetzliche Grundlage praktizierte Mischverwaltung als verfassungswidrig beurteilt hatte, soll der neue Art. 91e GG die gemeinsame Betreuung von Langzeitarbeitslosen durch Bund und Länder in den Jobcentern legalisieren. Der neue Grundgesetzartikel hat folgenden Wortlaut:
„(1) Bei der Ausführung von Bundesgesetzen auf dem Gebiet der Grundsicherung für Arbeitsuchende wirken Bund und Länder oder die nach Landesrecht zuständigen Gemeinden und Gemeindeverbände in der Regel in gemeinsamen Einrichtungen zusammen.
(2) Der Bund kann zulassen, dass eine begrenzte Anzahl von Gemeinden und Gemeindeverbänden auf ihren Antrag und mit Zustimmung der obersten Landesbehörde die Aufgaben nach Absatz 1 allein wahrnimmt. Die notwendigen Ausgaben einschließlich der Verwaltungsausgaben trägt der Bund, soweit die Aufgaben bei einer Ausführung von Gesetzen nach Absatz 1 vom Bund wahrzunehmen sind.
(3) Das Nähere regelt ein Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.“
Regelfall: Jobcenter – Ausnahme: Optionsmodell
In der Regel sollen die Kommunen und die Arbeitsagenturen in den sog. Jobcentern weiterhin eng zusammenarbeiten. Das Modell der Optionskommunen, die alle Aufgaben selbst wahrnehmen, soll allerdings ausgeweitet werden. Zusätzlich zu den bislang 67 Optionskommunen sollen sich noch gut 40 weitere Gemeinden oder Gemeindeverbände für dieses Modell entscheiden können. Für die Zulassung wird es allerdings strenge Antragsvoraussetzungen und Eignungskriterien geben. Die Zulassungen sollen zum 1.1.2012 erfolgen.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 13.7.2010, Quelle: Bundesregierung PM vom 9.7.2010