Bundestag beschließt Verlängerung der Kurzarbeiter-Subvention
Arbeitgeber bekommen die Sozialabgaben auf das Kurzarbeitergeld vom siebten Monat an auch über das Jahresende hinaus vollständig erstattet. Das hat der Bundestag am 8.7.2010 im Rahmen seiner Zustimmung zum "Beschäftigungschancengesetz" beschlossen. Die ursprünglich bis zum 31.12.2010 befristeten Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld wurden bis zum 31.3.2012 verlängert. Ebenfalls verlängert wurden zudem einige beschäftigungspolitische Maßnahmen wie etwa Eingliederungsgutscheine für Ältere.
Die beschlossenen Maßnahmen im Überblick:
- Verlängerung der wesentlichen Erstattungsregelungen der Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit,
- Verlängerung der Erleichterungen der gesetzlichen Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld und Gleichstellung von Konjunktur- und Saisonkurzarbeitergeld,
Verbesserung der Regelung zur Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen und des Transferkurzarbeitergelds, um die Auswirkungen von Personalabbau in Zeiten der Wirtschaftskrise und des Strukturwandels abzufedern,
- Fortführung der Möglichkeit für Auslandsbeschäftigte und arbeitslose Existenzgründer, in der Arbeitslosenversicherung ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag einzugehen,
- Verlängerung der Regelungen über die Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer, den Eingliederungszuschuss für Ältere, die Weiterbildung beschäftigter älterer Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen, die erweiterte Berufsorientierung und den Ausbildungsbonus bei Insolvenz.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 12.7.2010, Quelle: Bundestag online