Edith Gräfl übernimmt den Vorsitz des Dritten Senats des BAG
Der Bundespräsident hat die Richterin am BAG Edith Gräfl zur Vorsitzenden Richterin am BAG ernannt. Sie übernimmt den Vorsitz des insbesondere für die betriebliche Altersversorgung zuständigen Dritten Senats. Bevor Gräfl 1998 zum BAG kam, war sie u.a. Richterin am Arbeitsgericht Stuttgart, am Arbeitsgericht Chemnitz und am Sächsischen LAG. Beim BAG war sie zunächst dem Sechsten Senat und ab 2002 dem Siebten Senat zugeteilt, dessen stellvertretende Vorsitzende sie zuletzt war. Seit 2008 ist sie Präsidentin des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands e.V.
Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 9.7.2010; Quelle: BAG PM Nr.49 vom 9.7.2010