Die Zeitschrift

Für Abonnenten

 

 

BDA und DGB legen Eckpunkte für gesetzliche Regelung der Tarifeinheit vor

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordern in Reaktion auf die Aufgabe des Grundsatzes der Tarifeinheit ("ein Betrieb – ein Tarifvertrag") durch das BAG eine gesetzliche Regelung. Diese solle festschreiben, dass in Fällen, in denen sich in einem Betrieb mehrere Tarifverträge überschneiden würden, der Tarifvertrag Anwendung finde, der von der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im Betrieb geschlossen worden sei.

Die Eckpunkte von BDA und DGB im Einzelnen:

  • Normierung des Grundsatzes der Tarifeinheit: Wenn sich in einem Betrieb die Geltungsbereiche mehrerer Tarifverträge, die von unterschiedlichen Gewerkschaften geschlossen wurden, überschneiden, soll nur der Tarifvertrag anwendbar sein, an den die Mehrzahl der Gewerkschaftsmitglieder im Betrieb gebunden ist (Grundsatz der Repräsentativität). Treffen demnach z.B. zwei Entgelt-Tarifverträge zusammen, die das Entgelt zumindest teilweise gleicher Arbeitnehmergruppen regeln, gilt im Betrieb der Tarifvertrag, an den die größere Anzahl von Gewerkschaftsmitgliedern gebunden ist.
  • Erweiterte Friedenspflicht: Für die Laufzeit des nach diesem Grundsatz im Betrieb anwendbaren Tarifvertrags soll die Friedenspflicht auch für die konkurrierenden Tarifverträge gelten. Wenn z.B. eine Gewerkschaft für eine Berufsgruppe einen Entgelt-Tarifvertrag verlangt, obwohl für diese Arbeitnehmer ein Tarifvertrag der repräsentativeren Gewerkschaft gilt, so besteht auch gegenüber der Spartengewerkschaft die Friedenspflicht für die Laufzeit des bestehenden Tarifvertrags.
  • Kein Ausschluss von Tarifverträgen für verschiedene Arbeitnehmergruppen: Wie bisher sollen sich verschiedene Tarifparteien darauf verständigen können, in einem Betrieb unterschiedliche Tarifverträge für unterschiedliche Arbeitnehmergruppen zu vereinbaren (vereinbarte Tarifpluralität). Es können daher z.B. verschiedene Entgelt-Tarifverträge für verschiedene Arbeitnehmergruppen im Betrieb, die sich nicht überschneiden, zur Anwendung kommen.

Positive Signale vom BMAS
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen hat sich grundsätzlich für eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit ausgesprochen. Angesichts der komplizierten Rechtslage müsse aber handwerklich äußerst sorgfältig vorgegangen werden; es sei u.a. zu klären, ob eine Grundgesetzänderung erforderlich sei, wird sie in einem Bericht der ZEIT zitiert.

Linkhinweis:
Für die auf den Webseiten des DGB veröffentlichten Eckpunkte im Volltext klicken Sie bitte hier (PDF-Datei).

Weitere Artikel zum Thema aus unserem Archiv:

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 5.7.2010, Quelle: DGB PM Nr. 107 vom 23.6.2010

Buchtipp

 

Henssler/Willemsen/Kalb (Hrsg.)
Arbeitsrecht Kommentar
4. Auflage
 

Der Arbeitsrecht Kommentar enthält Kommentierungen zu allen wichtigen arbeitsrechtlichen Gesetzen in einem Band und ersetzt damit an die 40 Einzelkommentare.

mehr...