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Bundesrat will Berufungssumme von 600 auf 1.000 Euro anheben

Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zur Änderung der Zivilprozessordnung (ZPO) und des Arbeitsgerichtsgesetzes (ArbGG) in den Bundestag eingebracht. Danach soll die Berufungssumme in zivil- und arbeitsrechtlichen Verfahren von derzeit 600 auf 1.000 Euro angehoben werden. Hierdurch sollen die Justizhaushalte entlastet und die Ausgaben für Prozesskostenhilfe reduziert werden. Im Übrigen soll die in die Berufung "gezwungene" Partei nicht mit einem wirtschaftlich unvernünftigen Risiko behaftet werden.

Keine verfassungsrechtlichen Bedenken
Nach Einschätzung des Bundesrats begegnet der Wegfall von Rechtsmitteln in Fällen mit geringen Streitwerten keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Im Übrigen bestehe bei Sachen von grundsätzlicher Bedeutung weiterhin die Möglichkeit der Zulassung der Berufung durch das erstinstanzliche Gericht gem. § 511 Abs. 4 ZPO.

Verfahrensbeschleunigung in der Arbeitsgerichtsbarkeit
Der Bundesrat geht davon aus, dass die Änderung im Interesse der Rechtssuchenden zu einer Verfahrensbeschleunigung in den Verfahren führen wird, die nicht Kündigungen und den Bestandsschutz zum Gegenstand haben. Für diese Bestandsschutzstreitigkeiten wird die Gesetzesänderung – wegen des regelmäßig höheren Streitwerts – kaum unmittelbare Auswirkungen haben.

Hintergrund und Linkhinweis:
Die aktuelle Initiative (BR-Drs. 261/10) greift einen Gesetzentwurf des Bundesrats vom 21.9.2007 (BR-Drs. 439/07) auf. Für den auf den Webseiten des Bundesrats veröffentlichten Gesetzentwurf im Volltext klicken Sie bitte hier (PDF-Datei).

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 22.6.2010, Quelle: Bundesrat online

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